Residenzpflicht
verletzt - von Ausweisung bedroht
Videointerview
mit Jose Maria Jones
Jose Maria Jones reiste im Frühjahr 1999 mit einer Delegation der Karawane
für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen durch mehrere deutsche
Städte und geriet dabei in Polizeikontrollen. Da er keine Genehmigung
zum Verlassen seines Landkreises vorlegen konnte, will die Ausländerbehörde
des Wartburgkreises in Thüringen Jose Maria Jones aufgrund dieser Residenzpflichtverletzung
aus Deutschland ausweisen.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit erklärt die Ausländerbehörde,
wie sie an Jose Maria Jones ein Exempel zu statuieren gedenkt:
In dem Bescheid heißt es: Er habe Straftaten begangen, weil er sich nicht
in seinem Landkreis aufgehalten hat, stelle ein Sicherheitsrisiko für
die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
dar.
"Durch die mehrfachen
Verstöße gegen das geltende Asylverfahrensgesetz werden die öffentliche
Sicherheit und Ordnung i. S. v. § 45 Abs.1 AuslG maßgeblich beeinträchtigt
sowie erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt. (...)
Mit der Ausweisung des Herrn Jones sollen andere Ausländer davon abgehalten
werden, Straftaten gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
zu begehen. Es soll damit deutlich gezeigt werden, daß gerade der wiederholte
Verstoß von Asylbewerbern gegen die räumliche Beschränkung des Bereichs
der Aufenthaltsgestattung auch zur Beendigung ihres Aufenthalts führen
kann, (…). Die Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, also zur Abschreckung
anderer Ausländer, ist nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht
dann gerechtfertigt, wenn andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen drohenden
Ausweisung veranlasst werden, sich in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß
zu verhalten. (…) Nur durch die kontinuierliche Anwendung der Ausweisermächtigung
kann eine generalpräventive, also abschreckende und damit verhaltenssteuernde
Wirkung bei anderen Ausländern entfaltet werden, insbesondere wird damit
auch gegenüber potentiellen Ersttätern durch die Ausweisung eine abschreckende
Wirkung ausgelöst".
Zwar genießt Jose Maria noch vorläufigen Rechtsschutz: Die Ausweisung
kann erst dann vollzogen werden, wenn sein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt
ist, aber dennoch: die Androhung zurück in Verfolgung, Bürgerkrieg, Folter-
und Todesgefahr geschickt zu werden, bleibt bestehen und erzeugt Angst
und Panik in ihm.
Am 20. März 2002 sollte vorm Amtsgericht Gera sein Asylverfahren
entschieden werden. Nach angekündigten Protestaktionen wurde der
Termin zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt wurde ein
neuer Gerichtstermin für Mittwoch, den 24. Juli 2002 ab 13
Uhr in Eisenach angesetzt. Das Gericht hat seinen Sitz am Theaterplatz
5 in 99817 Eisenach. Karawanegruppen mobilisieren für diesen Tag
zu einer Protestkundgebung vorm Gericht. Weitere Informationen auf der
Homepage
des Bremer Menschenrechtsvereins.
|
Video: Umbruch-Bildarchiv
Interview
mit Jose Maria Jones nach einer Demonstration gegen die Residenzpflicht
am 3. Oktober 2000 in Berlin
Klicke
auf das obenstehende Bild und siehe ein Streaming Video. (4'52 Min.)
Den dafür benötigten Real
Player Basic 8.0 gibt es hier frei zum downloaden.
Alternativ hier
die Fassung für den
Windows Media Player
|