Residenzpflicht verletzt das Recht sich frei zu bewegen
Gerichtsverhandlung gegen Cornelius Yufanyi
Cornelius Yufanyi, Mitglied von „The Voice“ Afrika Forum, koordinierte den
Flüchtlingskongress
vom 20. April bis 1. Mai in Jena. An dem Kongress gegen „Abschiebung
und soziale Ausgrenzung“ nahmen 600 Menschen aus 40 Ländern teil. Eines
der seltenen Foren für Flüchtlinge, sich auszutauschen, kennenzulernen
und an die Öffentlichkeit zu gehen. Die internationalen Gäste
erhielten Visas. Cornelius Yufanyi hingegen wurde aufgrund der Residenzpflicht
verboten, am eigenen Kongreß teilzunehmen. (Die Residenzpflicht beschränkt
Flüchtlinge und AsylbewerberInnen auf einen Landkreis, den sie nur
in Ausnahmefällen mit einer Reiseerlaubnis verlassen dürfen.)
Er setzte sich über das Verbot hinweg und bekam eine Geldbuße.
Als einer der ersten Flüchtlinge in Deutschland weigert er sich diese
Strafe zu bezahlen. Seine Begründung: er will niemals mehr für
seine Bewegungfreiheit zahlen, da sie ein Grundrecht ist. Für diese
Weigerung muß er jetzt am 12. Oktober 2000 zu einer Anhörung
vor das Amtsgericht Worbis (in der Nähe seines Wohnortes in Thüringen).
Das kann eine Haftstrafe bis zu einem Jahr und sogar seine Abschiebung aus
Deutschland bedeuten, kaum nachvollziehbare Konsequenzen für sein politisches
Engagement. Cornelius ist bereit bis zum Europäischen Gerichtshof in
Strasbourg zu gehen.
In folgendem Telefoninterview (vom 20. 9.) erzählt Cornelius, warum er bereit ist, dieses Risiko einzugehen. Streaming Video (5 Min.)
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Klicke auf das obenstehende Bild und höre ein Telefoninterview. 5 Min. Deutsch
Den dafür benötigten Real Player Basic
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Alternativ hier die Fassung
für den
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