Tidiane 
          Sow während eines Grenzcamp-Meetings in Jena verhaftet
        Aufruf 
          zu einer Protest-Faxkampagne 
          
         Tidiane 
          Sow von The Voice Africa Forum Berlin wurde während eines Grenzcamp-Meetings 
          vom 12.-14. April 2002 in Jena festgenommen und sitzt zur Zeit im Polizeigewahrsam 
          in der Dimitroffstrasse in Leipzig. Das Grenzcamp-Meeting ruft auf zu 
          einer dringenden Protest-Faxaktion zur Freilassung Tidianes.  
          Die Nummer des zuständigen Polizeibeamten ist 0341/9667225239  
          Tel. 0341/9660 ist die Zentrale.  
          Sendet Protestfaxe an: den Ermittlungsbeamten Herrn Junhold 0341/3030266 
          oder sprecht mit ihm telephonisch unter der Nr, 0341/3030239  
          Die Faxnummer des Bereitschaftsrichters ist 0341/4940845  
          Die Fax-Nummer der Polizeilichen Gewahrsamsstelle ist 0341/997990  
           
          Tidiane hatte bereits sein Zugticket, der Zug ging in drei Minuten, 
          als die Polizei im Bahnhof Gera eine Personenkontrolle vornahm. Da sich 
          die Ausländerbehörde in Chemnitz seit Monaten weigert, ihm eine Duldung 
          auszustellen, konnte er keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. 
          Grund genug, ihn mitzunehmen und in Gewahrsam zu nehmen. Und nun die 
          Überraschung: im Zentralcomputer gab es keinen Tidiane Sow! Er galt 
          seit 2 Jahren als unbekannt verzogen... Und das, obwohl er eine Verfügung 
          des Bundesamtes in der Tasche hatte, die ihm einen Aufenthalt während 
          seiner zur Zeit stattfindenden Behandlung im Berliner Zentrum für Folteropfer 
          zusprach! Dies ist die Folge der Weigerung der Ausländerbehörde, diesen 
          Beschluß anzuerkennen. Sie behauptet, Tidiane hätte sich in ihrem Zuständigkeitsbereich 
          aufzuhalten, obwohl der Grund für die Duldung die Behandlung in Berlin 
          war und rein rechtlich die Frage des Zuständigkeitsbereiches durch den 
          Bundesamt-Beschluß neu aufgeworfen wurde. Aber das Ausländeramt weigerte 
          sich, entweder seine Zuständigkeit abzugeben und den schon längst vorgelegten 
          Umverteilungsantrag nach Berlin stattzugeben oder eine Aufenthaltsgenehmigung 
          in ihrem Bereich zu erteilen.  
           
          Nun weiß jede/r Flüchtling,  
          1.dass es fast unmöglich ist, eine erfolgreiche medizinische Behandlung 
          bei dieser Entfernung (Raum Chemnitz-Berlin) zu gewährleisten;  
          2. dass es mit dem niedrigen Taschengeldbudget unmöglich ist, diese 
          Fahrkosten zu bezahlen (neben den Kosten für den Anwalt usw.;  
          3. dass keine Behörde in Deutschland im Traum daran denkt, diese Fahrtkosten 
          etwa zu bezuschussen o.ä.; dass  
          4. Ein Aufenthalt in einem Heim auf dem Lande in Sachsen (in diesem 
          Fall Pirna- Porschendorf mit besonders miserablen Zuständen) einer seelischen 
          Gesundung nicht gerade förderlich ist !!! Es sieht so aus, als hoffte 
          die Ausländerbehörde in Chemnitz, dass Tidiane Sow zwischen den Mühlen 
          dieses Verwaltungsboykottes aufgerieben würde. Dass es ihm an Mitteln 
          fehlen würde, Druck auf sie auszuüben. Dass es ihm an Kraft fehlen würde, 
          den Kampf um seine Legalisierung durchzustehen. Dass eine Kontrolle, 
          wie heute passierte, "das Problem", von selbst lösen würde...  
           
          Denn Tidiane Sow stellt mit seinem zähen, schon Jahre währenden Kampf 
          um einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein Ärgernis für 
          die Behörden dar, das es nicht geben soll! Es gilt die Meinung: Ein 
          minderjähriger unbegleiteter Flüchtling hat keine Asylgründe und ist 
          deshalb sofort abzuschieben! Die Traumatisierung durch den Bürgerkrieg 
          in Guinea- Bissau mit seinen schrecklichen Ereignissen, den Tidiane 
          Sow als kleiner Junge miterlebt hat, soll keine Rolle spielen! Diese 
          Hintergründe hat das Bundesamt anerkannt- eine kleine Behörde in Chemnitz 
          jedoch meint, dies komplett ignorieren zu können. Nun ist Tidiane Sow 
          in den Zentralen Polizeigewahrsam von Leipzig gebracht worden und wartet 
          auf die Entscheidung des Bereitschaftrichtes (Sonntag) und wahrscheinlich 
          des Haftrichters am Montag. Da wird entschieden, ob er in Abschiebehaft 
          kommt oder nicht.  
          Lassen wir Tidiane nicht allein!  
          Bitte sendet Faxe an obige Adressen und protestiert gegen die Festnahme 
          Tidiane Sows und seiner drohenden Abschiebung. 
          The VOICE 
          Africa Forum. Tel: 0341 / 665214. Fax. 0341/ 420270  
          Email: the_voice_jena@gmx.de 
         
    
     |  
        
       
       
      
      Klicke 
      auf das obenstehende Bild und  
      siehe ein Flash-DSL-Video. 9 Min. Deutsch/Französisch  
       
      Alternativ hier 
      die Fassung für den  
      Windows Media Player ohne Übersetzung. 
       
       
       
      
        Tidiane 
          Sow erlebte bereits einmal im Juli 2000 eine kurzfristige Festnahme. 
          Nach seiner damaligen Freilassung aus dem Abschiebeknast Grünau 
          entstand obiges Video mit einem Portrait von ihm. 
           
          zur Person Tidiane Sows  
      
      Tidiane 
      ist während der Rebellion gegen die Regierung Guinea Bissaus im Juni 
      1998 geflohen. Menschenrechtsorganisationen  
      wie ai berichten von willkürlich aufgegriffenen Zivilisten in seinem 
      Land. Sie sind schweren Mißhandlungen, Folterungen oder Haft ausgesetzt. 
      Damals war Tidiane 16 Jahre alt. Seine einzig verbleibenden Familienangehörigen, 
      sein Onkel und Bruder,  
      sind seit dieser Zeit verschollen - wahrscheinlich wurden sie erschossen. 
      Sein Bruder war aktives Mitglied der gestürzten Regierungspartei und 
      sein Onkel Erziehungsminister.  
      Tidiane muß als Familienmitglied der ehemaligen Regierung  
      mit Todesgefahr rechnen.  
      Anfang Juli 2000 kam er in Berlin in eine Polizeikontrolle  
      und wurde in Abschiebehaft nach Berlin-Grünau gebracht.  
      Tidiane hatte Glück, kam wieder frei.  
      Wie es ihm erging, berichtet er in diesem Beitrag.   |