vorher       @           UMBRUCH - Bildarchiv folgendes Ereignis
Startseite - Überblick über das Bildarchiv - antirassistisches Videofenster - Videos - Suche im Archiv
 
THEMA: Residenzpflicht
ORT: Prozess in Wolfsburg
ZEIT: 6. Februar 2001
 

Prozess gegen
Sunny Omwenyeke

Sunny Omwenyeke (The VOICE, Wolfsburg) steht vor Gericht, weil er die "Residenzpflicht" verletzt hat. Am Dienstag, den 6. Februar 2001 beginnt der Prozess gegen Herrn Sunny Omwenyeke, Mitglied von "The VOICE" und der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen". Während seiner Teilnahme an verschiedenen Karawane-Aktivitäten ist er mehrfach von der Polizei außerhalb seines Landkreises Wolfsburg kontrolliert worden. Nun soll er über 300 DM Geldstrafe bezahlen oder ersatzweise für 30 Tage ins Gefängnis gegen. Da er nicht einsieht, warum er für die Ausübung seines Grundrechtes auf Bewegungsfreiheit bestraft werden soll, steht er nun vor Gericht. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr in Saal F des Amtsgerichts, Rothenfelderstr. 43, in 38440 Wolfsburg.
Das folgende Interview mit Sunny Omwenyeke entstand während des bundesweiten Karawanetreffens in Berlin am 20. Januar 2001. Streaming-Video 6'56 Min.
Kontakt und weitere Informationen: The Voice-Africa-Forum, Schillergäßchen 5, 07745 Jena
Tel. 03641/665214, Fax: 03641/423795, e-mail: The_VOICE_Jena@gmx.de,

 



Interview: Jetti/Umbruch-Bildarchiv


Klicke auf das obenstehende Bild und siehe ein
Video.
(6'56 Min.)



8.2. Bericht vom Residenzpflichtprozess: Teilsieg in der ersten Etappe.
"
Etwa 90 Leute aus ganz Norddeutschland waren zum Prozess erschienen, viele Flüchtlinge - Dauerdemo vorm Gerichtsgebäude. In den Saal passten nur 35 ZuhörerInnen, überwiegend waren es Flüchtlinge. Der Prozess endete mit einer Einstellung des Verfahrens wegen "geringfügiger Schuld", auf Kosten der Staatskasse.
Der Staatsanwalt versuchte, den Inhalt des Prozesses auf den reinen Straftatbestand des Verlassen des Landkreises zu beschränken und sprach Sunny Omwenyeke das Recht auf Pflichtverteidigung ab. Sunny Omwenyeke und seine Anwältin Frau Heinecke machten in ihren Erklärungen die politische Dimension des Prozesses deutlich, das es das willkürliche Verhalten der Ausländerbehörde bei der Erteilung von Reisegenehmigungen geht, außerdem grundsätzlich um die Frage der Verletzung der Menschenwürde von Flüchtlingen hier in der BRD durch die strikte Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Ein zweifelhafter Höhepunkt der Veranstaltung war die Begründung für die Versagung der Reisegenehmigungen für Sunny Omweneyke durch die Zeugin der Ausländerbehörde, Frau Manduca: Der Kongress für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen im Mai letzten Jahres sei eine verfassungsfeindliche Veranstaltung gewesen, die mit ihren Inhalten die Rechtsnormen und gesetzesmäßige Verfassung der BRD ablehne. Dies würde durch das Motto: "Gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen" deutlich. Da Abschiebungen immer auf der Grundlage der Gesetze zustande kämen und es nur rechtmäßige Abschiebungen gebe, würde mit diesem Motto gegen die Gesetze der Bundesrepublik gearbeitet. Ebenso stelle das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen Einschränkungen für Flüchtlinge keine soziale Ausgrenzung dar - wer dies behauptet kämpft gegen ein rechtmäßiges Gesetz und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Motto der KurdInnen aus dem Wanderkirchenasyl in NRW "Wir sind hier, weil ihr unser Land zerstört" (eine Bezugname auf die Panzerlieferungen der Rot-Grünen Regierung an die Türkei) sei eine bewusste emotionale Aufstachelung der Flüchtlinge gegen ihr Aufnahmeland und deshalb auch verfassungsfeindlich. Diese Ausführungen machen die politische Dimension des Prozesses nochmals deutlich. Gegen diese Anschuldigungen wird Sunny Omwenyeke mit seiner Anwältin vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Anklage wegen Residenzpflichtverletzung ist wegen geringer Schuld ohne Urteil eingestellt worden, wobei Sunny Omwenyeke seine Anwaltskosten selbst übernehmen muß. Der Richter machte in seiner Stellungnahme nochmals deutlich, das die Residenzpflicht seiner Meinung nach nicht gegen die Verfassung verstoße, da sie zwar die Bewegungsfreiheit einschränke aber im Gesetz Ausnahmen zulässig sind und die Behörden dies gewissenhaft behandeln würden. Der Staatsanwalt machte klar, das es sich nicht um einen Freispruch sondern eine Einstellung trotz Schuld handele. Sunny verdeutlichte noch mal die Auswirkungen der Residenzpflicht für das Leben der Flüchtlinge hier in der BRD und rief zum weiteren Kampf gegen dieses Sondergesetz auf."
(Ausschnitte aus zwei e-mails von "The voice")


Weitere Informationen:

  • Aufruf zum Prozeß gegen Sunny Omwenyeke
  • Siehe auch: Hintergrundvideo zur Residenzpflicht und Telefoninterview mit Cornelius Yufanyi
  • Demonstrationsaufruf gegen die Residenzpflicht am 3. Oktober 2000 in Hannover
  • Webjournal zum Karawane-Kongress in Jena mit ausführlichen Berichten über die Themen des Kongresses
  • Erste Selbstorganisation von afrikanischen Flüchtlingen in der BRD
  • Homepage des Bremer Menschenrechtsvereins mit zahlreichen aktuellen Berichten und Hintergrundinformationen
    UMBRUCH - Bildarchiv | Startseite | Überblick über das Bildarchiv | Themenbereiche | Events | Suche im Archiv | antirassistisches Videofenster | Videos |
    UMBRUCH Bildarchiv
    Lausitzer Straße 10
    Aufgang B
    D - 10999 Berlin

    Tel: 030 - 612 30 37
    Datenschutzerklärung
    post@umbruch-bildarchiv.de
    http://www.umbruch-bildarchiv.de
    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 11-17 Uhr
    Verkehrsanbindungen:
    [U] Görlitzer Bahnhof
    [BUS] 129