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THEMA: Residenzpflicht: Cornelius Yufanyi
ORT: Worbis
ZEIT: 4. September 2003
 

Bewegungsfreiheit statt Residenzpflicht

Um den 1. Mai 2000 organisierte The Voice Refugee Forum und andere Selbstorganisationen von Flüchtlingen in Deutschland in Jena einen großen Flüchtlingskongress "Gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung", an den 500 TeilnehmerInnen aus über 20 Ländern teilnahmen. Kurze Zeit später, am 12. Oktober 2000 stand Cornelius Yufanyi zum ersten Mal vor dem Amtgericht in Worbis: angeklagt wegen des Verlassens seines Landkreises, um an jenem Kongress in Jena teilzunehmen, dessen Mitorganisator er war. Auf diesem Kongress riefen Mitglieder von The Voice und andere engagierte Flüchtlinge öffentlich zu zivilem Ungehorsam gegenüber der Residenzpflicht auf. Seitdem hat Cornelius Yufanyi geschworen, niemals eine auch noch so geringe Strafe für die Verletzung der Residenzpflicht zu bezahlen, denn er betrachtet die Bewegungsfreiheit als ein grundlegendes Recht. Ihm wurde eine Strafe von 600 DM (300 Euro) auferlegt, die er verweigerte.
Zwei Mal gab es schon gerichtliche Anhörungen zu Cornelius Fall und zwei Mal gab es Angebote von Seiten des Richters, das Verfahren aufgrund geringfügiger Schuld einzustellen. Der Flüchtling, der jetzt an der Göttinger Universität studiert, hat diese Angebote ausgeschlagen. Er will für seinen Fall einen Freispruch erreichen und generell kämpft er, wie auch andere Flüchtlinge, für die Abschaffung der Residenzpflicht, die allzu sehr einem Apartheidgesetz gleicht. Drei Male wurde die Verhandlung seines Falles mangels Beweisen durch Zeugenaussagen verschoben,.

Am 4. September 2003 wird der Prozess gegen Cornelius erneut in Worbis aufgerollt. Der Aktivist und seine Anwälte verfolgen immer noch die gleiche Strategie: Sie wollen den Richter dazu bringen, den Fall dem Deutschen Verfassungsgericht zu übertragen um mit einem Grundsatzurteil zu beweisen, dass die Residenzpflicht sowohl der deutschen Verfassung entgegensteht sowie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechts-Charta verletzt.

Nicht zuletzt aufgrund seines Engagements gegen die rassistische deutsche Asylpolitik wurde Cornelius durch die Eichsfelder Ausländerbehörde und das Thüringer Innenministerium verwehrt, mehr als ein bis zweimal pro Monat seinen Landkreis zu verlassen. Deswegen sind bei der anstehenden Verhandlung sowohl ein Vertreter des Thüringer Innenministeriums als auch der ehemalige Chef des Ordnungsamtes als Zeugen geladen. Letzterer ist inzwischen als Nordheimer Landrat bei der massenhaften Abschiebung staatenloser libanesischer Flüchtlinge engagiert und hat sich gegenüber Kollegen von Cornelius damit gebrüstet, "Architekt" des Residenzpflichtverfahrens zu sein.

The Voice hofft, dass dies die letzte Anhörung vor dem Amtsgericht in Worbis sein wird. Mit einer Kundgebung und Demonstration ab 10 Uhr soll das Gericht aufgefordert werden, Cornelius endlich freizusprechen und damit eine Entscheidung gegen die Residenzpflicht zu treffen.
Bei dem anstehenden Prozess läuft Cornelius Gefahr, zu Gefängnis oder "Zwangsarbeit" verurteilt zu werden, wogegen er schon Einspruch angekündigt hat. Für andere Flüchtlinge kann eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zur Abschiebung führen. Cornelius: "Ich werde niemals Rassismus und Apartheid akzeptieren, nirgendwo in der Welt und auch nicht in Deutschland. Bewegungsfreiheit ist mein grundlegendstes Recht und ich werde gegen alle Widerstände ankämpfen, um dieses Recht voll wahrnehmen zu können."

In einem Telefoninterview , das Umbruch am 20. September 2000 mit Cornelius führte, erzählt er, warum er bereit ist, dieses Risiko einzugehen. - Cornelius Entschlossenheit ist auch vor dem 3. Prozesstag am 4. September 2003 unverändert. Streaming Video (5 Min.)

Kontakt: The VOICE Göttingen, Lange Geismar Strasse 73, 37073 Göttingen, Tel. 0551- 58892,
Fax: 0551-58898, e-mail: the_voice_goettingen@gmx.de
Bitte senden Sie Faxe, rufen Sie an oder schreiben Sie einen Brief an das Amtsgericht Worbis, in dem Sie Ihre Unterstützung für Herrn Cornelius Yufanyi in seiner Entscheidung, keine Geldstrafe in Verbindung mit der Residenzpflicht zu bezahlen, bekunden. Machen Sie Ihre Unterstützung für die Kampagne des zivilen Ungehorsams gegenüber dieser Sonderreglung für Flüchtlinge deutlich.
Fordern Sie die Abschaffung dieser Apartheidregelung, dis die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen auf bestimmte Areale beschränkt. Eine Kopie Ihres Protestfaxes/-briefes senden Sie bitte
an The VOICE Africa Forum, Göttingen
Gerichtsadresse:
Amtsgericht Worbis, Ohmbergstraße 48, 37339 Worbis .
Tel: 036074/7620 or 762 64, Telefax: 036074/76210
Aktenzeichen : 403 Js 51861/00 (1 Cs)

Am 24.8.2003 steht ein weiteres Mitglied der Flüchtlingsorganisation The Voice vor Gericht. Auch Sunny Omwenyeke ist angeklagt, seinen Landkreis ohne Erlaubnis verlassen zu haben. Er hat angekündigt, die Sonderregelung Residenzpflicht herauszufordern bis sie abgeschafft ist. Seine Verhandlung beginnt um 14 Uhr im Amtsgericht Bremen, Ostertor Str. 25-31, Raum 551.

 


Klicke auf das obenstehende Bild und höre ein Telefoninterview.
(19.9.2000) 5 Min.

Alternativ hier die Fassung für den Windows Media Player ,
ebenfalls frei zu downloaden.



Video: "Hintergrund zur Residenzpflicht"
Klicke auf das obenstehende Bild und siehe ein Kurzvideo. 6 Min.


Weitere Informationen:

  • Residenzpflicht-Prozess in Worbis: Einblicke in den verbeamteten Rassismus
  • Webjournal zum Karawane-Kongress in Jena mit ausführlichen Berichten über die Themen des Kongresses
  • Aktionstage gegen die Residenzpflicht vom 17.-19. Mai 2001 auf dem Berliner Schlossplatz

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