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Tidiane wurde Montag, den 15.4. wieder aus der Haft entlassen. Von der Ausländerbehörde in Pirna erhielt er die Auflage, sich bis zum 30. April vom Amtsarzt untersuchen zu lassen, um seine Therapie in Berlin fortsetzen zu können.
THEMA: Flüchtlinge: Tidiane Sow
ORT: Jena, Zittau und Berlin
ZEIT: Juli 2000
13. April 2002
 

Tidiane Sow während eines Grenzcamp-Meetings in Jena verhaftet

Aufruf zu einer Protest-Faxkampagne

Tidiane Sow von The Voice Africa Forum Berlin wurde während eines Grenzcamp-Meetings vom 12.-14. April 2002 in Jena festgenommen und sitzt zur Zeit im Polizeigewahrsam in der Dimitroffstrasse in Leipzig. Das Grenzcamp-Meeting ruft auf zu einer dringenden Protest-Faxaktion zur Freilassung Tidianes.
Die Nummer des zuständigen Polizeibeamten ist 0341/9667225239
Tel. 0341/9660 ist die Zentrale.
Sendet Protestfaxe an: den Ermittlungsbeamten Herrn Junhold 0341/3030266 oder sprecht mit ihm telephonisch unter der Nr, 0341/3030239
Die Faxnummer des Bereitschaftsrichters ist 0341/4940845
Die Fax-Nummer der Polizeilichen Gewahrsamsstelle ist 0341/997990

Tidiane hatte bereits sein Zugticket, der Zug ging in drei Minuten, als die Polizei im Bahnhof Gera eine Personenkontrolle vornahm. Da sich die Ausländerbehörde in Chemnitz seit Monaten weigert, ihm eine Duldung auszustellen, konnte er keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. Grund genug, ihn mitzunehmen und in Gewahrsam zu nehmen. Und nun die Überraschung: im Zentralcomputer gab es keinen Tidiane Sow! Er galt seit 2 Jahren als unbekannt verzogen... Und das, obwohl er eine Verfügung des Bundesamtes in der Tasche hatte, die ihm einen Aufenthalt während seiner zur Zeit stattfindenden Behandlung im Berliner Zentrum für Folteropfer zusprach! Dies ist die Folge der Weigerung der Ausländerbehörde, diesen Beschluß anzuerkennen. Sie behauptet, Tidiane hätte sich in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzuhalten, obwohl der Grund für die Duldung die Behandlung in Berlin war und rein rechtlich die Frage des Zuständigkeitsbereiches durch den Bundesamt-Beschluß neu aufgeworfen wurde. Aber das Ausländeramt weigerte sich, entweder seine Zuständigkeit abzugeben und den schon längst vorgelegten Umverteilungsantrag nach Berlin stattzugeben oder eine Aufenthaltsgenehmigung in ihrem Bereich zu erteilen.

Nun weiß jede/r Flüchtling,
1.dass es fast unmöglich ist, eine erfolgreiche medizinische Behandlung bei dieser Entfernung (Raum Chemnitz-Berlin) zu gewährleisten;
2. dass es mit dem niedrigen Taschengeldbudget unmöglich ist, diese Fahrkosten zu bezahlen (neben den Kosten für den Anwalt usw.;
3. dass keine Behörde in Deutschland im Traum daran denkt, diese Fahrtkosten etwa zu bezuschussen o.ä.; dass
4. Ein Aufenthalt in einem Heim auf dem Lande in Sachsen (in diesem Fall Pirna- Porschendorf mit besonders miserablen Zuständen) einer seelischen Gesundung nicht gerade förderlich ist !!! Es sieht so aus, als hoffte die Ausländerbehörde in Chemnitz, dass Tidiane Sow zwischen den Mühlen dieses Verwaltungsboykottes aufgerieben würde. Dass es ihm an Mitteln fehlen würde, Druck auf sie auszuüben. Dass es ihm an Kraft fehlen würde, den Kampf um seine Legalisierung durchzustehen. Dass eine Kontrolle, wie heute passierte, "das Problem", von selbst lösen würde...

Denn Tidiane Sow stellt mit seinem zähen, schon Jahre währenden Kampf um einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein Ärgernis für die Behörden dar, das es nicht geben soll! Es gilt die Meinung: Ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling hat keine Asylgründe und ist deshalb sofort abzuschieben! Die Traumatisierung durch den Bürgerkrieg in Guinea- Bissau mit seinen schrecklichen Ereignissen, den Tidiane Sow als kleiner Junge miterlebt hat, soll keine Rolle spielen! Diese Hintergründe hat das Bundesamt anerkannt- eine kleine Behörde in Chemnitz jedoch meint, dies komplett ignorieren zu können. Nun ist Tidiane Sow in den Zentralen Polizeigewahrsam von Leipzig gebracht worden und wartet auf die Entscheidung des Bereitschaftrichtes (Sonntag) und wahrscheinlich des Haftrichters am Montag. Da wird entschieden, ob er in Abschiebehaft kommt oder nicht.
Lassen wir Tidiane nicht allein!
Bitte sendet Faxe an obige Adressen und protestiert gegen die Festnahme Tidiane Sows und seiner drohenden Abschiebung.
The VOICE Africa Forum. Tel: 0341 / 665214. Fax. 0341/ 420270
Email: the_voice_jena@gmx.de


Klicke auf das Fenster

Tidiane Sow im Juli 2000

Klicke auf das obenstehende Bild und
siehe ein Flash-DSL-Video. 9 Min. Deutsch/Französisch

Alternativ hier die Fassung für den Windows Media Player ohne Übersetzung.


Tidiane Sow erlebte bereits einmal im Juli 2000 eine kurzfristige Festnahme. Nach seiner damaligen Freilassung aus dem Abschiebeknast Grünau entstand obiges Video mit einem Portrait von ihm.

zur Person Tidiane Sows

Tidiane ist während der Rebellion gegen die Regierung Guinea Bissaus im Juni 1998 geflohen. Menschenrechtsorganisationen
wie ai berichten von willkürlich aufgegriffenen Zivilisten in seinem Land. Sie sind schweren Mißhandlungen, Folterungen oder Haft ausgesetzt. Damals war Tidiane 16 Jahre alt. Seine einzig verbleibenden Familienangehörigen, sein Onkel und Bruder,
sind seit dieser Zeit verschollen - wahrscheinlich wurden sie erschossen. Sein Bruder war aktives Mitglied der gestürzten Regierungspartei und sein Onkel Erziehungsminister.
Tidiane muß als Familienmitglied der ehemaligen Regierung
mit Todesgefahr rechnen.
Anfang Juli 2000 kam er in Berlin in eine Polizeikontrolle
und wurde in Abschiebehaft nach Berlin-Grünau gebracht.
Tidiane hatte Glück, kam wieder frei.
Wie es ihm erging, berichtet er in diesem Beitrag.


Weitere Informationen:

  • "zitty"-Bericht über Tidiane Sow im Mai 2001
  • Keine Abschiebung von Tidiane Sow Webjournal zum Karawane-Kongress in Jena
  • The Voice Africa Forum - Erste Selbstorganisation von afrikanischen Flüchtlingen in der BRD
  • Homepage des Bremer Menschenrechtsvereins Berichten zu Tidiane Sow und weitere Hintergrundinformationen
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