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THEMA: Abschiebeknast
ORT: Berlin
ZEIT:

02. Dez. 2001
März 2002

BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 3423 \
 

Menschenunwürdige Behandlung im Abschiebeknast Köpenick

Ein Gefangener mit Herzinfarkt wird erst nach 24 Stunden mit Handschellen ins Krankenhaus gebracht

Am 7. März 2002 berichtet der Flüchtlingsrat Berlin in einer Presseerklärung von einem extremen Vorfall im Abschiebeknast Köpenick: Bereits Ende letzten Jahres, am 2.12.2001 erlitt ein dort inhaftierter 27-jähriger Albaner aus dem Kosovo einen Herzinfarkt und erhält erst einen Tag später angemessene ärztliche Versorgung. Empört wenden sich Flüchtlingsrat, der Chefarzt des Krankenhauses Köpenick und die Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer Berlin an den Innensenator Berlins, Dr. Körting und stoßen auf eine Mauer der Ignoranz. Statt dem Betroffenen die notwendige Ruhe und ärztliche Betreuung zuzugestehen wird dieser Mitte Februar zum polizeiärztlichen Dienst vorgeladen, um seine Reise- und Flugfähigkeit zu überprüfen.

Untenstehend dokumentieren wir die ausführliche Erklärung des Flüchtlingsrates.
Im Folgenden Realaudiointerviews
1) mit der Rechtsanwältin Sylvia Frommhold (4'10)

2) mit Frau Ulla Peitz, Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer Berlin (5'59)
3) mit Eberhard Vorbrodt, Arzt, Sprecher der AG Medizin des Flüchtlingsrates Berlin zu
den grundsätzlichen Forderungen nach einer anderen medizinischen Vorsorgung im Abschiebegewahrsam (9'03)







Abschiebeknast Grünau
Realaudiointerviews klicke hier:
mit Rechtsanwältin Sylvia Frommhold
mit Frau Ulla Peitz, Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer Berlin
mit Eberhard Vorbrodt, Arzt, Sprecher der AG Medizin des Flüchtlingsrates Berlin zu den grundsätzlichen Forderungen nach einer anderen medizinischen Vorsorgung

Den dafür benötigten Real Player Basic gibt es hier frei zum downloaden.

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin, Georgenkirchstraße 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-24344-5762 FAX ++49-30-24344-5763 E-mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de Internet: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de


Gefangener des Berliner Abschiebegewahrsams mit Herzinfarkt erst nach 24 Stunden in gefesseltem Zustand in ein Krankenhaus eingewiesen.
Strafanzeige wegen verweigerter Hilfeleistung gegen diensthabende Beamte, Sanitäter und Polizeiärztin gestellt.


Am 02.12.2001, einem Sonntag, erlitt ein 27-jähriger Albaner aus dem Kosovo im polizeilichen Abschiebungsgewahrsam Köpenick einen Herzinfarkt. Die diensthabenden Sanitäter maßen seinen Beschwerden (Schmerzen, Erbrechen, Atemnot, Kreislaufinstabilität und Todesangst) nicht die ihnen zukommende Bedeutung bei, verabreichten ohne Untersuchung falsche Medikamente, informierten weder die zuständige Polizeiärztin noch den ärztlichen Notdienst von Feuerwehr oder Kassenärztlicher Vereinigung Berlin.

Erst 12 Stunden nach dem akuten Ereignis, am Montag den 03.12.2001, wurde der Gefangene in den Mittagsstunden von der nun anwesenden Polizeiärztin untersucht. Jedoch wurde weder ein EKG gefertigt noch entsprechende notwendige Laboruntersuchungen veranlaßt oder ein Facharzt zu Rate gezogen.

Erst durch Intervention des anwesenden Anstaltspfarrers, einen Notruf des Erkrankten an die Polizei außerhalb der Gefängnismauern und seiner Drohung, durch Legen von Feuer auf seinen desolaten Zustand aufmerksam zu machen, wurde am späten Abend seine Vorstellung in der DRK-Klinik Köpenick veranlaßt.

Dort führte die Polizei den Schwerkranken mit auf dem Rücken gefesselten Händen in der Notaufnahme vor. Erst zu diesem Zeitpunkt, 24 Stunden nach dem Infarkt, konnte die korrekte Diagnose gestellt werden! Eine sog.Lyse-Therapie war wegen der bis dahin ungenutzt vergangenen Zeit nicht mehr durchführbar.

Nicht nur der Chefarzt der Klinik war über die verschleppte Diagnostik entsetzt. Er stellte gegenüber dem Berliner Innensenator eine erhebliche Verletzung der sozialen und medizinischen Sorgfaltspflicht durch das Personal des Abschiebungsgewahrsams fest.

Die Gewährung eines gesicherten Aufenthaltsrechts wenigstens für den Zeitraum bis zum Abschluß der ärztlich angezeigten Rehabilitationsmaßnahmen durch die Berliner Ausländerbehörde wurde durch die Vorladung des Herrn R. zum Polizeiärztlichen Dienst am 18.02.2002 verhindert.

Diejenige Stelle, die durch ihr fachliches Fehlverhalten für seinen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand verantwortlich war, sollte nun durch die Beurteilung seiner Reise- und Flugfähigkeit sogar die Voraussetzungen für seine Abschiebung prüfen. Es drängt sich der Verdacht auf, daß der Ausgang des von ihm gestellten Strafantrages gegen MitarbeiterInnen des Polizeiärztlichen Dienst nicht mehr abgewartet werden sollte.

* Der Flüchtlingsrat stellt fest, daß sich die medizinische Versorgung der Inhaftierten im Abschiebungsgewahrsam Köpenick in einem desolaten Zustand befindet. Dadurch werden existenzielle Rechte der Gefangenen verletzt.
* Der Flüchtlingsrat erwartet, daß die medizinische Versorgung und die psychologische und soziale Betreuung der Gefangenen unverzüglich durch Stellen, die von Innenverwaltung und Polizei unabhängig sind, wie Ärztekammer oder Wohlfahrtsverbände, sichergestellt werden wird und dabei die freie Arztwahl gewährleistet wird.
* Der Flüchtlingsrat fordert die Abschaffung der Abschiebehaft. für den Flüchtlingsrat Berlin
Eberhard Vorbrodt, Arzt. Sprecher der AG Medizin des Flüchtlingsrates Berlin Tel. u. Fax 030-365 51 69 Funk 0177 481 29 47
Außerdem stehen Ihnen zu weiterführenden Auskünften zur Verfügung:
Ulla Peitz, Ärztin Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer Berlin Tel: 030-795 50 39 Fax: 030-797 82 869
Sylvia Frommhold Rechtsanwältin Tel: 030-391 054 70 Fax: 030-391 05 471

*** CHRONOLOGIE

Herr R., geb. 1973, Albaner aus dem Kosovo
02.12.2001 23:00 Herr R.befindet sich im polizeilichen Abschiebungsgewahrsam Köpenick. Aus Wohlbefinden heraus bekommt er plötzlich starke Oberbauchschmerzen und Atemnot.

03.12.2001 0:57 Zusätzlich zu den nun fast unerträglichen Schmerzen erbricht er. Weder der diensthabende Polizeiarzt wird gerufen noch der Notdienst der Feuerwehr oder der KV Berlin. Er erhält vom Sanitäter Tropfen gegen Übelkeit.

12:30 Erste polizeiärztliche Untersuchung. Kein EKG, keine Laboruntersuchungen, keine Krankenhauseinweisung oder Konsiliaruntersuchung. Polizeiärztin verordnet krampflösende Zäpfchen. Weiter anhaltende Schmerzen, blutiges Erbrechen, Kreislaufinstabilität. Er droht, sein Bettzeug anzuzünden um dadaurch auf seinen schlechten Zustand aufmerksam zu machen.

21:00 Der Anstaltspfarrer sieht den Gefangenen und versucht, daß eine Krankenhauseinweisung veranlaßt wird.

21:20 Durch wen (?) wird die Diagnose Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis) gestellt.

23:00 Herr R. wird mit angelegten Handfesseln im DRK Krankenhaus Köpenick vorgestellt. Dort gestellte Diagnose: akuter Herzinfarkt am 2.12.2001. Therapie: Rekanalisation per Koronarangiografie,

14.12.2001 Entlassung zu seiner Ehefrau

18.(?) 12.2001 Der Ärztekammerbeauftragte im Beirat des Abschiebungsgewahrsams nimmt Einsicht in die ärztlichen Aufzeichnungen der Polizeiärztin und informiert die Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer Berlin.

19.12.2001 Die Menschenrechtsbeauftragte der Ärztekammer recherchiert bei Herrn R.

06.01.2002 Der Flüchtlingsrat stellt Innensenator Dr.Körting Fragen zum Vorgang und beklagt das medizinische Fehlverhalten und die strukturellen Mißstände

09.01.2002 Die Ärztekammer schreibt an Dr.Körting

10.01.2002 IPPNW (Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.) fordert gegenüber dem Innensenator die medizinische und psychologische Versorgung im Abschiebungsgewahrsam Köpenick zu überprüfen. Alle Institutionen erhalten fast textidentische Antwortbriefe des Innensenators mit dem Grundtenor, die Verwürfe träfen nicht zu. Antworten auf detailierte Fragen fehlen. Erwiderungsbriefe bleiben unbeantwortet.

14.01.2002 Dr.Körting berichtet am Rande der Innenausschusssitzung. Die Diagnostik sei aufgrund des Alters schwierig gewesen.

16.01.2002 Rechtsanwältin Frommhold stellt im Namen des Herr R. Strafanzeige / Strafantrag gegen die diensthabenden Beamten und Pfleger sowie die Polizeiärztin.

24.01.2002 Prof. V., Chefarzt des DRK Krankenhauses Köpenick schreibt an Innensenator Dr.Körting und beklagt u.a. dass die soziale und medizinische Sorgfaltspflicht erheblich verletzt wurde.

14.02.2002 Das REHA-Zentrum Ranke attestiert, daß Herr R. für mindestens 3 Monate keinen psychischen und unkontrollierten Belastungen ausgesetzt werden darf, da derartige Situationen eine Re-Stenose begünstigen könnten.

14.02.2002 Rechtsanwältin Frommhold beantragt Duldungsverlängerung um 3 Monate. 18.02.2002 Herr R. wird zum Polizeiärztlichen Dienst vorgeladen, damit seine Reise- und Flugfähigkeit überprüft werden kann. Aus gesundheitlichen Gründen nimmt er diesen Termin nicht wahr.
Berlin, 07.03.2002

*** BEWERTUNG DER EREIGNISSE

Herr R., geb. 1973, Albaner aus dem Kosovo

1. Personal des Abschiebungsgewahrsams:
Das Beschwerdebild wird von den diensthabenden Sanitätern nicht ernstgenommen, wahrscheinlich sogar als Simulation abgetan. Trotz rapider Verschlechterung des Zustandes wird vom Personal während wenigstens 12 Stunden keine ärztliche Hilfe gerufen (diensthabender Polizeiarzt oder Notfallarzt der Feuerwehr oder Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung). Es wird vom Sanitäter ein völlig nutzloses Medikament (nach Rücksprache mit der Ärztin in Rufbereitschaft oder in eigener Verantwortung?) ausgegeben.

Die telefonisch von Herrn R. um Hilfe gebetene Polizei außerhalb des Gewahrsams greift nicht ein, dafür wird er von Beamten des Gewahrsams bedroht - mache er dies noch einmal, erhalte er eine Anzeige.

Erst 13 Stunden nach dem Herzinfarkt wird er von der diensthabenden Polizeiärztin zum erstenmal untersucht, jedoch weder die Diagnose Herzinfarkt gestellt noch der Verdacht geäußert - dafür symptomatisch mit krampflösenden Zäpfchen behandelt. Eine nochmalige Konsultation erfolgt leider nicht mehr.

Erst der Intervention eines medizinischen Laien, des Anstaltspfarrers, am späten Abend und die Drohung des Gefangenen, Feuer zu legen, führt zur Vorstellung in einem Krankenhaus. Der Transport dorthin erfolgt mit auf dem Rücken gefesselten Händen, die erst vom Begleitkommando nach Aufforderung der diensthabenden Krankenhausärztin gelöst werden.

Es ist unerklärbar, warum sich das polizeiliche Personal durch einen schwerkranken Mann bedroht fühlte, um diese Fesselung zu veranlassen. Wahrscheinlicher ist, daß hier Stärke und Einschüchterung signalisiert werden sollten.

2. Einrichtung der Krankenstation des Abschiebungsgewahrsams:
Dort besteht keine Möglichkeit, ein EKG zu schreiben, zu defibrillieren, Notfalllaboruntersuchungen durchzuführen und andere Notfallmaßnahmen einzuleiten. In einer staatlichen Einrichtung, die Platz bis 400 Gefangene hat, in der Selbstmordversuche, langdauernde Hungerstreiks und die ganze Palette akuter Krankheiten vorkommen ist dies ein durch nichts zu entschuldigender Zustand.

3. Dienstplan des Polizeiärztlichen Dienstes:
Nicht zum erstenmal hat es der Sanitätsdienst nicht für notwendig gehalten, den Polizeiarzt in Rufbereitschaft zu benachrichtigen. Selbst wenn er dies in diesem Fall getan hätte, wären die Anfahrtswege des Arztes viel zu lang, um bei einem akuten Herzinfarktgeschehen noch medizinisch korrekt handeln zu können.

4. Innensenator:
Briefe von Organisationen und Institutionen an die Innenverwaltung, die Kenntnis dieses Vorfalls hatten, wurden lapidar und ohne auf gestellte Fragen einzugehen, beantwortet und Kritik an der medizinischen Versorgung in Abrede gestellt. Es wurde kein Bedauern über den Ausgang ausgesprochen.

5. Ausländerbehörde:
Obwohl der Kliniksbericht und diverse ärztliche Atteste vorlagen, die für eine wenigstens 3 monatige Duldungsverlängerung plädierten (bis eine kardiologische Rehabilitation gegriffen hat) wurde der Polizeiärztliche Dienst von der Ausländerbehörde beauftragt, schon 8 Wochen nach dem Ereignis die Reise- und Flugfähigkeit des Herrn R. zu überprüfen - also eben die Stelle, deren Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter erst zu dem desaströsen Zustand des Herrn R. geführt hatte.
Die immer behauptete Objektivität der beamteten MitarbeiterInnen des Polizeiärztlichen Dienstes wird hier ad absurdum geführt. Es besteht sogar der Verdacht, daß man vor dem Ausgang des Strafantrages des Herrn R. durch dessen Abschiebung vollendete Tatsachen schaffen will, die zur Niederschlagung des Strafverfahrens führen.

6. Sozialbehörde:
Die beantragte medizinische Rehabilitationsmaßnahme wurden bisher nicht genehmigt.

Berlin, 07.03.2002


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