vorher       @           UMBRUCH - Bildarchiv folgendes Ereignis
Startseite - Überblick über das Bildarchiv - Suche im Archiv
Letzte Meldung: Am 18.12. um 15.30 Uhr kam ein Anruf von Hanns Heim: "Auf Anordnung des Justizsenators" sei er gerade aus der Haft entlassen worden. Herzlichen Glückwunsch! Hanns bedankt sich für die grosse Solidarität.
Bericht im tagesspiegel und in der taz.
THEMA: Antimilitarismus
ORT: Berlin
ZEIT: 11. Dez. 2001
BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 517 \
 

"Hier baut die Bundesrepublik an unserer Zukunft"

Hanns Heim, 62 Jahre alt, ist ehemaliger Arbeiterpriester des Jesuitenordens. Er wurde am 14. November 01 verhaftet und zur Erzwingungshaft in die JVA Lehrter Strasse eingesperrt – auf seiner Akte steht als Entlassungsdatum: 13. Mai 2002.

Am 20.11.01 schreibt er in einem Brief an seine Freunde:
“... Es war vor etwa 20 Jahren, wenn ich mich entsinne in der Nacht, nachdem das Parlament den sog. Nato-Doppelbeschluß billigte, daß ich an die Gefängnismauer des damals im Bau befindlichen Frauenknastes Plötzensee hinsprühte: "Hier baut die Bundesrepublik an unserer Zukunft” Das war eine Art Kriegserklärung: Ein Staat, der sowas tut, und ich – wir, das geht nicht zusammen. Dafür erhielt ich eine mehrwöchige Ersatz-Freiheitsstrafe, die ich bis zum letzten Tag absaß. Dann blieb aber noch die Schadensersatzforderung von 500.- DM für die Reinigung der “beschmutzten” Gefängnismauer. Ich weigerte mich. Der Gerichtsvollzieher kam, fand aber nichts zum Mitnehmen; schließlich die Aufforderung, einen Offenbarungseid zu leisten. Ich weigerte mich, bis sie mich letzten Mittwoch vom Frühstück weg abholten.... Nun, ich werde nicht bezahlen und auch keinen Eid leisten und ich will auch nicht, daß irgendjemand sonst das tut....Die Aufregung um den Nato-Doppelbeschluß hat sich zwar gelegt unterdessen. Der Kalte Krieg ist zuende.- Aber die Waffen sind weitgehend geblieben...Nein, auch aus heutiger Sicht kann ich den Spruch, den ich vor 20 Jahren an die Wand sprühte, nicht als bloßen Schaden abtun lassen, den ich wieder gut zu machen hätte! Soweit meine ‚Bekenntnisse‘ .”

1060r
1060q

Fotos: Archiv Hanns Heim

Die Freunde Hanns Heims ergänzen:
Die Ursprungssumme betrug 500,- DM, sie hat sich im Laufe des Verfahrens auf 1300,- DM erhöht. Täglich wird Hanns jetzt zusätzlich ein Betrag von ca 230,- DM in Rechnung gestellt.
Hanns ist alleine für seinen Unterhalt zuständig, arbeitet als Taxifahrer bei der Kreuzberger Taxigenossenschaft eG.
Nach juristischem Verständnis dient die “Erzwingungshaft” der Beugung von Hanns, nunmehr diesen Offenbarungseid zu leisten. Sie ist abzubrechen, wenn dieser Zweck nicht erreicht werden kann. Wir sind sicher, daß sie im “Fall Hanns” ihren Zweck nicht erreichen wird. Trotz unterschiedlicher Bedenken in seiner Umwelt bleibt er unerschütterlich bei seiner Position. Dieses fragwürdige Beugungsgesetz soll nach geltendem Verständnis unbedingt “angemessen” sein. Iin Wirklichkeit ist die gegen Hanns verhängte Maßnahme aber unglaublich maßlos – sowohl was die Höhe des Ursprungsbetrags wie auch die Hartnäckigkeit der Verfolgung betrifft.
Juristisch handelt es sich hier um ein Zivilverfahren zwischen einem Schuldner (Hanns) und einem Gläubiger (dem Land Berlin). Für dieses Verfahren gilt, daß es jederzeit durch einseitige Erklärung des Gläubigers abzubrechen ist. Wer ist denn da eigentlich zuständig: der AL-Justizsenator Wieland (eigentlich nicht als Law-and- Order-Mensch bekannt ?) oder der ach so freundliche Wowereit oder bald der Rechtsanwalt Gysi? Fragt die doch mal - und erst recht den neuen Senat - wann sie mit dem Quatsch aufhören wollen...!

  • UMBRUCH - Bildarchiv | Startseite | Überblick über das Bildarchiv | Themenbereiche | Events | Suche im Archiv | antirassistisches Videofenster | Videos |
    UMBRUCH Bildarchiv
    Lausitzer Straße 10
    Aufgang B
    D - 10999 Berlin

    Tel: 030 - 612 30 37
    Datenschutzerklärung
    post@umbruch-bildarchiv.de
    http://www.umbruch-bildarchiv.de
    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 11-17 Uhr
    Verkehrsanbindungen:
    [U] Görlitzer Bahnhof
    [BUS] 129