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THEMA: Repression - Atomkraft
ORT: Berlin
ZEIT: 16. Juli 2009
BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 5 \

Tarnac Verfahren - Aussage verweigert

Zwei Autonome waren am 16. Juli '09 in Berlin als Zeuge in Ermittlungsverfahren in Frankreich geladen. Anlaß waren Hakenkrallenanschläge anläßlich des Castors-Transports im Herbst letzten Jahres. Schon im Vorfeld hatten sie angekündigt, die Aussage zu verweigern und riefen heute zu einer Protestkundgebung vor der französischen Botschaft auf. Die Vernehmungen der beiden Zeugen vor dem Gericht am Tempelhofer Damm dauerten Stunden. Das Gericht wollte das Aussageverweigerungsrecht (§ 55) zunächst nicht akzeptieren. Nach 2 1/2 Stunden schließlich wurde der erste Zeuge entlassen, hingegen dauert die Vernehmung der zweiten Zeugin zur Zeit noch an.
Hier ein Bericht von der Kundgebung und zum Hintergrund des Verfahrens:

Vor der Botschaft wurde auf die 30 jährige Tradition der atomaren Zusammenarbeit zwischen französischen und deutschen Konzernen und Regierungen hingewiesen. Mit ungeheurer krimineller Energie beschleunigen derzeit französische und deutsche Konzerne den Neubau von Atomkraftwerken in Frankreich, China, Finnland und Bulgarien. Egal ob in Deutschland gerade die Asse absäuft, egal ob das bulgarische Akw in einem hochgradigen Erdbebengebiet gebaut wird, den Konzernen wie EON, EDF oder RWE geht es nur um Profit.
Gegen diese menschenverachtende Politik gibt es seit Jahrzehnten vielfältigen Widerstand. Am 8. November 2008 standen wegen Signalsabotage und Hakenkrallenanschläge über tausend Züge in Frankreich und in Deutschland still. Drei Tage später kam es im französischen Dorf Tarnac zu einer groß angelegten Razzia. Zehn Leute wurden unter Terrorismusverdacht festgenommen, mittlerweile sind alle unter strengen Auflagen wieder draußen. Sie sollen als "Unsichtbare Zelle" Hakenkrallen in die Oberleitungen von mehreren TGV-Strecken gehängt haben. Nahezu zeitgleich hatte es auch in Deutschland zahlreiche Brandanschläge auf Signalanlagen der Bahn AG gegeben.

In einem auf deutsch verfassten Kommuniqué, das u.a. bei der taz einging, wurden die Aktionen in beiden Ländern in Zusammenhang mit dem seinerzeit rollenden Castor-Transport nach Gorleben gestellt: "Weil wir es satt haben, haben wir heute in den Morgenstunden unseren Zorn gegen das Transportnetz für Atommüll gerichtet." In französischen Veröffentlichungen hingegen nehmen weder Polizei, noch Medien oder die Beschuldigten selbst Bezug auf den Widerstand gegen Atomtransporte. Statt dessen werden die Aktionen im Lichte der sich zuspitzenden sozialen Auseinandersetzungen gesehen. Immer wieder ist die Rede von einem Buch, das einer der Beschuldigten mit verfasst haben soll. "Der kommende Aufstand" spricht vom Aufbegehren gegen die trostlos unwirkliche Gegenwart und ruft dazu auf, sich für die unweigerlich losbrechende Revolte konkret vorzubereiten. Die nervöse Reaktion auf die Sabotageakte, das inflationäre Gerede vom Terror und der unmittelbar einsetzende Medienhype spricht dafür, dass sich auch Staatsschutzorgane und die politische Klasse dieser These anschließen – und folglich schon ein wenig um ihre Ruhe fürchten...

So, und wie kommen nun die beiden ZeugInnen ins Spiel? Die beiden jetzt als ZeugInnen geladenen Personen wurden bereits Anfang des Jahres in einem Report der französischen Ermittlungsbehörden zum Tarnac-Verfahren erwähnt. Im entsprechenden Abschnitt geht es um die in Deutschland zeitweise weit verbreitete Praxis, Atomtransporte mit Hakenkrallen zu sabotieren sowie um ein vor zehn Jahren unter dem Arbeitstitel "Goldene Hakenkralle" bekannt gewordenes (und unterdessen eingestelltes) Ermittlungsverfahren, das sich u.a. gegen die beiden Vorgeladenen richtete.
Nach der Kundgebung sind 50 Leute gemeinsam zum Amtsgericht an den T-Damm gefahren. Beide ZeugInnen haben vor dem Gericht die Aussage verweigert. Der Vernehmungsrichter wollte sich bei dem ersten Zeugen auf das Aussageverweigerungsrecht nach § 55 nicht recht einlassen. Erst nach längerem juristischen Disput mit dem Rechtsbeistand des Zeugen und Rücksprache mit seiner vorgesetzten Behörde in der Senatsjustizverwaltung hat er von einem Ordnungsgeld abgesehen.
Das Ergebnis der zweiten Zeuginbefragung steht noch aus.

Am Freitag, den 17. Juli ist eine weitere Zeugenvernehmung in Hamburg angesetzt. Auch hier soll es eine Kundgebung geben. Ort: Sievekingplatz ab 12 Uhr

 



Fotos: heba'/Umbruch Bildarchiv
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