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Kann denn drucken Sünde sein?Im November 1977 wurden vier AGIT-Drucker in Berlin verhaftet. Sie saßen neun Monate in U-Haft, weil sie die linksradikale Wochenzeitung INFO BUG gedruckt hatten. Dass Drucker für Inhalte kriminalisiert wurden, die sie nicht selbst verfasst hatten, setzte neue Maßstäbe im Strafrecht. Der § 88a StGB, ein Gummiparagraph, der verfassungsfeindliche Befürwortung von Gewalttaten unter Strafe stellte, machte dies möglich. "AGIT-Druck" war ein selbstverwaltetes Druckerkollektiv in den 1970er Jahren. Neben vielen anderen Publikationen druckte AGIT das "Info Berliner Undogmatischer Gruppen" (Info BUG) und unterstützte zahlreiche Projekte und Gruppen in West-Berlin. Ihr Selbstverständnis war es, auch Drucksachen mit linksradikalen, unbequemen Inhalten zu ermöglichen, denn traditionelle Druckereien lehnten das Drucken dieser Publikationen meist ab. Das Info BUG war ein wöchentliches Diskussionsorgan der undogmatischen, autonomen Linken. Hier wurden Berichte, Termine, Aktionen und Ähnliches unzensiert veröffentlicht. Es gab keinen festen Redaktionsstamm, wer mitschreiben wollte war im Rotationsprinzip willkommen. Komitee zur Befreiung
der Agit-Drucker Die Agit-Drucker saßen
neun Monate im Sicherheitstrakt des Moabiter Gefängnisses in U-Haft
und wurden im Prozess zu Freiheitsstrafen von 9 bis zu 13 Monaten ohne
Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung legte man ihnen
verfassungsfeindliche Befürwortung von Gewalt und öffentliche
Aufforderung zu Straftaten auf Grundlage der §§ 88a, 129a, 11
und 140 zur Last. Der § 88a sollte als "Gesinnungsparagraph"
in die Geschichte eingehen. Nach anhaltenden Protesten wurde der umstrittene
Paragraph im August 1981 wieder abgeschafft.
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