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Flüchtlinge errichten am 22. April 2006 auf der Glienicker Brücke eine symbolische Mauer.
Aufgrund der Residenzpflicht dürfen Asylbewerber den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht
(ohne Genehmigung) verlassen. Eine unsichtbare Grenze ihrer Bewegungsfreiheit.

Foto: Fadl/Umbruch Bildarchiv

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