
Das Landgericht
in Dessau. Hier waren am 8. 12. '08 die beiden angeklagten Polizisten
freigesprochen worden.
In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Steinhoff eingeräumt,
daß die Verhandlung
"trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert"
sei. Angesichts des Schweigens, der Lügen
und Vertuschungen der befragten Polizeizeugen habe das Gericht keine Chance
gehabt,
den Fall aufzuklären. In der schriftlichen Urteilsbegründung war davon
allerdings keine Rede mehr.
Fotos: Morla/Salome/heba/Umbruch Bildarchiv
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