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Das Landgericht in Dessau. Hier waren am 8. 12. '08 die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden.
In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Steinhoff eingeräumt, daß die Verhandlung
"trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert" sei. Angesichts des Schweigens, der Lügen
und Vertuschungen der befragten Polizeizeugen habe das Gericht keine Chance gehabt,
den Fall aufzuklären. In der schriftlichen Urteilsbegründung war davon allerdings keine Rede mehr.

Fotos: Morla/Salome/heba/Umbruch Bildarchiv

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